Immer wieder stellt die Staatsanwaltschaft Verfahren ein und verweist auf den Privatklageweg. Einer solchen Privatklage ist das Sühneverfahren vorgeschaltet. Es muss hier in Hamburg bei der ÖRA beantragt werden und kostet € 70,–.
Die ÖRA legt einen Termin fest und lädt die streitenden Parteien ein. Erscheint eine Partei nicht, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über einen erfolglosen Sühneversuch, mit dem Hinweis: Gebühren 70,00 € sind bezahlt.
Damit kann er nun die Privatklage einreichen.
Leider finden sich kaum Rechtsanwälte, die bereit sind, eine solche Privatklage zu führen. Deshalb sind wir auf der Suche nach Rechtsanwälten, die sich solcher Fälle annehmen möchten.